ich hoff mal für dich, dass es zu deinen gunsten ausgeht
Marktplatzbeiträge
-
-
Ich rechne- wie jedes Jahr wo ich arbeitete und das nur als Nebenjob machte mit dem Betrag , den ich für mich ausgerechnet hab und mir dafür weglege. Es gibt aber manchmal Pauschalbeträge, die die von sich aus gegenrechnen, zb für Werbekosten, dann wirds weniger als erwartet. Wenn man ganz selbstständig ist , ist es ja einfach, man zieht den Steuerfreibezrag v d Gesamtsumme ab und die Unkosten die man hatte und weiss dann auf den Rest( sofern es denn gibt) zahlt man Steuer, das berechnet Elster einem auch vorab schonmal wieviel das wird
-
So stimmt das laut VLH nicht. Man kann in einem Nebenjob rund 500 Euro pro Monat steuerfrei dazu verdienen.
siehe: https://www.vlh.de/wissen-serv…einnahmen-versteuern.html
Da irrst Du Dich gewaltig! Da steht nichts von 500 Euro steuerfrei dazu verdienen! Da steht, das man als Minijobber rund 500 Euro dazu verdienen kann. Und zwar deshalb, weil der Minijob ja vom Arbeitgeber (geringfügig) versteuert wird, da es sich um Lohn handelt ! Wenn Du dann noch einen zweiten Minijob annimmst, gilt dafür das gleiche. Verdienst Du aber selbstständig Geld, also z.B. durch den Verkauf von Pferden, dann erzielst Du mit einem Minijob und 500 Euro Verkäufen pro Jahr ein Einkommen von 12.000 Euro - und dann wärest Du Einkommensteuerpflichtig!
-
ja, wenn Du als Beispielrechnung minijob plus 500 im Monat hast kommst auf 12000( davon kannst Du aber noch Modelliermasse, Farbe und Co gegenrechnen, also immer schön die Belege aufheben), dh nach jetzigem Stand müsstest Du alles was dann über den Freibetrag von nunmehr 10908 hinausgeht Steuern zahlen, also für 1092 Euro davon
-
Ich glaube, wir reden hier teils aneinander vorbei.
Ihr redet eher davon hergestellte Figuren zu verkaufen.
Mein Plan ists OFs oder auch gekaufte Repaints zu veräußern. Gewinn = 0.
-
Keine Ahnung, da muss man wohl wirklich mal beim Finanzamt nachfragen, wie es dann ist
-
Ich könnte mir vorstellen, dass das FA auch nur an Steuerberater verweist.
Als ich noch gemalt habe, hab ich das FA mal gefragt, ob ich für solche Verkäufe Gewerbe anmelden müsste. Antwort: Das muss ich bei meiner Gemeinde erfragen.
Ich vertrau jetzt mal darauf, dass die Infos, die ich habe, korrekt sind.
Und wenn nicht.. Könnt ihr sagen: Wir haben es dir gesagt :-).
-
Ich glaube, wir reden hier teils aneinander vorbei.
Ihr redet eher davon hergestellte Figuren zu verkaufen.
Mein Plan ists OFs oder auch gekaufte Repaints zu veräußern. Gewinn = 0.
Das ist doch auf der ursprüglich verlinkten Seite deutlich erklärt.
https://www.test.de/Privatverk…ufern-nachhakt-4802200-0/
Zitate von dieser Seite :QuoteFaustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchstgebot versteigert, verkauft privat und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spielkonsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Sammlung verkauft, muss dem Staat kein Geld überweisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Kleinhandel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden. Wie viel darf man also noch privat verkaufen?
Als unternehmerisch bewertet das Finanzamt dauerhaft ertragreiche oder gewinnbringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzelfall.
Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerblich.
So ging ein angeblicher Bücherwurm ins Netz der Fahnder. Er hatte Tausende Bücher und CDs übers Internet verkauft und behauptet, sie stammten aus seiner privaten Bibliothek. Doch die Fahnder stellten fest: Der Mann hatte zahlreiche Buchtitel nicht nur einmal, sondern dutzendfach verkauft. Damit ist er Unternehmer und musste Umsatzsteuer nachzahlen (Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 16 V 179/10).
Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keine unternehmerische Tätigkeit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10).
-
Mal eine ganz einfache Frage: Ist diese ganze Diskussion nicht mit der Antwort vom admin in post #546 hinfällig?
Oder ist mir was entgangen?
Das eine Person,welche hier gewerbliche Angebote hochlädt aufgrund ihrer Selbständigkeit >>>
Quote(...) zb weil man als Künstler davon lebt ( was ich demnächst eh beende, aber noch ist es so) , (..)
diesen Marktplatz als Verkaufsplattform nutzt , selber dann anderen Steuergesetzen unterworfen ist, als Menschen die hier ihre überzähligen Sammelobjekte verkaufen ist doch logisch. Oder?
Das betrifft aber die allermeisten Personen hier jedoch nicht. Die haben nämlich mit ihren Produkten die sie hier verkaufen kein Gewerbe , richtig?
und zuallerletzt: Wer sollte das hier in den Marktplätzen täglich prüfen?
Also, worum dreht sich nun diese Diskussion hier?
Die Frage zu den "durchschnittlichen Gelegenheitsverkäufern" war doch beantwortet ? Oder?
-
Wir haben unser Verständnis, ob wir hier melden müssen oder nicht, genannt (Text wurde auch aktualisiert, nachdem uns neue Informationen vorlagen). Leider sind die ganzen Gesetze und begleitenden Vorlagen offenbar nicht for normale Menschen gedacht, da die Texte eigentlich unverständlich sind. Dürfte vermutlich so gedacht sein, warum auch immer.
Vielleicht sollten wir mal eine Fotoshow zum Thema Amtsschimmel machen (es gibt ja eine Entstehungstheorie, dass dies u.a. von Amtsboten zu Pferd herkommt).
Ansonsten gilt der Hinweis vor den Marktplätzen, dass es keine Angebote von uns sind, sprich die Verantwortung hat jeder selber. Und Rechts- oder Steuerberatung dürfen (und vor allem können) wir nicht machen.
-
Also dürfte weiter jeder die nutzen? Egal ob er ( gegen seinen Willen) vorübergehend davon leben muss, es gewerblich macht, es freiberuflich macht , es nur privat macht, usw? Oder ist es nur noch für private unterhalb der Grenze? Würds gern aus Neugier wissen, auch wenn ich es nicht nutze.
Fotoschau über Amtsschimmel klingt gut 😂
-
Die Marktplätze sind weiterhin für alle offen. Jeder ist für die eigenen Angaben usw. selber verantwortlich.
-
Danke für die Auskunft
-
Hier gibt es einen guten Beitrag zum neuen Steuertransparenzgesetz:
Private Online-Verkäufe: In welchem Fall muss ich Steuern zahlen?Muss ich Steuern zahlen, wenn ich online etwas privat verkaufe oder meine Wohnung untervermiete? Unter Umständen ja - sagt ein neues Gesetz. Was Verbraucher…www1.wdr.de