Dann muss man eben vor dem Verkauf vereinbaren, das das Geld innerhalb einer Woche (oder auch zwei, wenn der/die Käufer/in im Ausland sitzt und überweisen möchte) auf dem Konto ist oder der/die Käuferin den Anspruch auf das Modell verwirkt, der Vetrag hinfällig ist und das man das Modell dann anderweitig anbietet.
Ich denke Zahlungsfristen mit entsprechenden Konsequenzen wird man wohl immer setzen können.
Wenn Käufe und Verkäufe nur noch mit Hilfe von anwälten möglich sind, weil man sich im Hobby doppelt und dreifach absichern muss, dann würde ich es lieber lassen...
Ratenzahlung wird dann eben gar nicht mehr angeboten.